Grundbuchauszug

FAQ Grundbuch Online:


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Wichtige Fragen:

Gratis/Kostenlos - Grundbuchauszug Wo?

Nirgends: Ersparen Sie sich die Mühe, danach zu suchen. Abfragen in gerichtlichen Datenbanken, zB: Grundbuch, sind kostenpflichtig, es gibt keine Möglichkeit das zu umgehen.

Was kostet das?
Der Kostenrechner auf dem Formular ermöglicht Ihnen exakte Preisberechnungen.
Sie können mit einer Abfrage auch mehrere EZ und mehrere Grundstücknummern anführen. Die Verrechnung erfolgt dann nach der Anzahl der EZ.
Die E-Mailgebühr wird nur einmal verrechnet.
Wenn vom Antragsteller mehrerer EZ mit mehreren Antragsformularen versandt wurden und dies bei der Abfrage im Grundbuch bemerkt wird,
so wird in diesem Fall nur eine E-Mailgebühr verrechnet.

Wie lange dauert das?
Wir versuchen Ihren Auftrag möglichst schnell zu erledigen, das heißt zwischen einer und fünf Stunden, es kann aber u.U. länger dauern.

Wo kann ich mehr über das Grundbuch erfahren?
Help.gv
Wikipedia

Bin ich vor Kostenfallen verschont?
JA, bei uns schon.
Um Kostenfallen zu vermeiden, ist beim Antrag automatisch der jeweilige Preis zugleich das Höchstlimit. Sollten höhere Kosten anfallen, erhalten sie von uns ein individuelles Angebot per Email. Sie können dann mit einem formlosen E-Mail das Anbot annehmen.

Muß ich die Daten genau prüfen?
JA unbedingt. Die eingegebenen Suchargumente sind vom Antragsteller noch vor dem Absenden genauestens zu prüfen.
Das Grundbuch verrechnet jede Sucheingabe gnadenlos, auch wir müssen das, egal ob sie richtig oder falsch ist.
Bei Erhalt des Suchergebnisses (Grundbuchauszug, ...) hat der Antragsteller die strenge Verpflichtung die Richtigkeit zu prüfen
Die eingegebenen Suchargumente werden, wenn mehr als notwendig angegeben, grundsätzlich in der Reihenfolge: 1. Adresse, 2. KG+EZ, 3. KG+GrundstNr. abgearbeitet.

Die kombinierte Abarbeitung mit Adresse und/oder KG+EZ+GrundstückNr. ist nicht möglich.
Die Suche, welche Person welche Liegenschaften besitzt ist, ausgeschlossen.

Wie kommt der Auszug zu mir?
Sie erhalten bequem den Grundbuchauszug mit angeschlossener Rechnung im PDF-Format, auf Wunsch mit qualifizierter Signatur, per Email.

Wo stehen die AGB?
Die genauen Bedingungen finden Sie hier.

Was versteht man unter dem Österr.Grundbuch?
Das österreichische Grundbuch ist eine öffentlich zugängliche Datenbank, die Grundstücke und Rechte dinglicher Natur eingetragen sind. Rechtsgrundlage bildet das Grundbuchgesetz. Verwaltungsbeauftragte Behörden sind die Bezirksgerichte. Die Daten wer den aber zentral in der Grundbuchdatenbank gespeichert.
Sie finden Informationen über:
- Eigentumsrechte
- Wohneigentumsrechte
- Baurecht
- Dienstbarkeiten
- Belastungen (z.B.Darlehen)

Weiters gibt es die Anmerkungen, die auf bestimmte rechtliche Tatsachen hinweisen, dazu gehören z.B. Versteigerungsverfahren, Konkurse, Ranganordnungsvermerke, Minderjährigkeit oder Sachwalterschaften.
Ersichtlichmachungen zeigen z.B. auf öffentlich rechtliche Verpflichtungen hin. Der Eintragungsgrundsatz besagt, dass nur dann Rechte erworben werden, wenn eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist.
Der Vertrauensgrundsatz besagt, dass jeder auf Richtigkeit und Vollständigkeit im Grundbuch und Urkundensammlung vertrauen kann.
Der Kataster ist die Grundlage für das Grundbuch, da der Kataster Katastralgemeinde und Grundstück definiert. Der Kataster ist ein öffentliches Verzeichnis, das von Vermessungsämtern geführt wird Dadurch wird eine Ersichtlichmachung von Grundstückverhältnissen ermöglicht. Grundstücksverhältnisse sind z.B. Fläche, Benutzung, Lage...
Das Vermessungsamt führt auf Antrag verschiedene Amtshandlungen durch, dazu gehören z.B. Grundstücksvereinigungen- / Trennungen oder Vermessung von Grenzen.